Wohnungsbauprämie 2024: Mit staatlicher Förderung ins Eigenheim
Bei vielen jungen Menschen steht Wohneigentum ganz hoch im Kurs. Damit aus dem Traum später Realität werden kann, unterstützt der Staat insbesondere junge Bausparer mit einer attraktiven Wohnungsbauprämie und ebnet damit den Weg in die eigenen vier Wänden. Wir erklären dir, was die Wohnungsbauprämie ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel Geld der Staat fördert und wie du die Prämie beantragen kannst.
INHALT
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Aus unserem Artikel Bausparvertrag für junge Leute weißt du vielleicht bereits, wie du deine Vorteile als junger Bausparer richtig nutzen kannst. Doch welche Rolle spielt die Wohnungsbauprämie eigentlich bei diesem Sparvertrag?
Die Wohnungsbauprämie gibt es in Deutschland seit 1952 als staatliches Förderinstrument von Wohneigentum, das Bausparern beim Vermögensaufbau unter die Arme greifen soll. Wer bereits früh an die eigenen vier Wände denkt, wird von Anfang an belohnt: Sparbeiträge, die in einen Bausparvertrag fließen, werden durch den Staat gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die staatliche Förderung zu erhalten?
Bevor du die Förderung erhältst, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, die im Wohnungsbau-Prämiengesetz festgelegt sind:
- Du musst einen ständigen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können.
- Das Mindestalter für die Förderung beträgt 16 Jahre.
- Die Sparleistung liegt bei mindestens 50 Euro pro Jahr.
- Es gelten Einkommensgrenzen: Anspruch haben nur Alleinstehende, die weniger als 35.000 Euro oder Ehepaare, die weniger als 70.000 Euro im Jahr versteuern müssen.
- Der geförderte Bausparvertrag darf ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet werden (Ausnahme: junge Leute bis 25 Jahre).
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Die Einkommensgrenzen von 35.000 Euro und 70.000 Euro beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf dein Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen wird durch dein Finanzamt berechnet. Du findest diesen Betrag auf deinem Steuerbescheid. Man spricht vom zu versteuernden Einkommen, wenn bei der Steuerberechnung vom Gesamtbetrag deiner Einnahmen noch diverse Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge) abgezogen werden.
Beachte: Auch wenn das Bruttoeinkommen deutlich über den Einkommensgrenzen liegt, haben viele Menschen trotzdem einen Anspruch auf die Prämie. Bei Eltern reduziert sich das zu versteuernde Einkommen durch Kinderfreibeträge.
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Was versteht man unter wohnwirtschaftlicher Verwendung?
Du bist Bausparer und unter 25? Dann hast du Glück gehabt und kannst über deine geförderte Bausparsumme frei verfügen. Ältere Bausparer hingegen dürfen das Bauspardarlehen (ob durch die Wohnungsbauprämie gefördert oder nicht) nur verwenden, wenn sie damit wohnwirtschaftliche Maßnahmen ergreifen wollen. In der Regel ist dabei der Kauf einer Eigentumswohnung, ein Hausbau oder auch die Renovierung oder Modernisierung am Eigenheim gemeint. Auch ein Erwerb von Wohnrechten ist möglich. Der Staat verlangt also, dass geförderte Sparverträge nur wohnwirtschaftlich eingesetzt werden.
Ausnahme: Wurde ein Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen, kann nach Ablauf der sieben Jahre frei über die geförderte Bausparsumme verfügt werden und muss nicht zwangsläufig in den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung investiert werden.
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Wie viel Geld fördert der Staat durch die Wohnungsbauprämie 2024?
Seit Januar 2021 liegt die Prämie bei 10%, womit die Beträge bei 70 Euro bzw. 140 Euro liegen. Maximal gefördert werden somit 700 Euro jährlich für Alleinstehende und 1.400 Euro jährlich für verheiratete Paare. Um die Prämie zu erhalten, muss eine Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren eingehalten werden.
So beantragt man die Wohnungsbauprämie
Du besitzt bereits einen Bausparvertrag und erfüllst alle Voraussetzungen? Dann kannst du jährlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Die Beantragung der Prämie ist unkompliziert. Viele Bausparkassen bieten diesen Vorgang auch online an.
Diese Angaben benötigst du für die Beantragung:
- Vertrags- oder Bausparnummer
- Steuer-Identifikationsnummer
- Steuerbescheid für das Antragsjahr
Die Beantragung übernimmt deine Bausparkasse für dich, nachdem du das Formular ausgefüllt und handschriftlich oder digital unterschrieben hast. Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hast, ist es dennoch sinnvoll, einen Antrag zu stellen. Solltest du über der Einkommensgrenze liegen, erfolgt einfach keine Vormerkung durch die Bausparkasse.
Ein weiterer Vorteil: Du hast für die Beantragung zwei Jahre Zeit. Möchtest du beispielweise für die Beiträge aus 2022 die Wohnungsbauprämie beantragen, hast du bis Ende 2024 ausreichend Zeit dafür.
Wie erhält man die Wohnungsbauprämie?
Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss dein Bausparvertrag mindestens sieben Jahre laufen. Wundere dich aber nicht, wenn du die Prämie nicht auf deinem Kontoauszug der Bausparkasse findest. Die Wohnungsbauprämie wird deinem Sparvertrag nicht direkt gutgeschrieben, sondern nur durch die Bausparkasse vorgemerkt. Du kannst auf deinem jährlichen Kontoauszug also nur sehen, ob du die Prämie für das beantragte Jahr erhältst oder nicht.
Ausgezahlt werden die vorgemerkten Prämien dann, wenn die Vertragslaufzeit von sieben Jahren abgelaufen ist. Da du von den Vorteilen junger Bausparer profitierst, musst du deinen geförderten Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich einsetzen und kannst dir andere Träume wie zum Beispiel eine Wohnungseinrichtung leisten. Wie es aussieht, hast du alles richtig gemacht: Du kannst komplett frei über deine Bausparsumme inklusive der Wohnungsbauprämie verfügen.
Hinweis: Auch wenn du weitere Bausparverträge abschließt, bleibt deine Fördermöglichkeit über die Wohnungsbauprämie unverändert. Auch in diesem Fall werden seit 2021 maximal 700 Euro Sparbeitrag im Jahr durch den Staat gefördert. Wenn du einen zweiten Bausparvertrag abschließt, entfällt für diesen Vertrag wiederum dein Anspruch auf freie Verfügung der Bausparsumme.
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Fazit
Wenn dir monatlich ein kleiner Betrag zum Sparen übrig bleibt, solltest du dir die staatliche Unterstützung durch die Wohnungsbauprämie nicht entgehen lassen. Da du bis zu deinem 25. Lebensjahr frei über die Verwendung der geförderten Bausparsumme entscheiden kannst, muss es nicht immer der Traum vom Einfamilienhaus oder Tiny House sein. Die Förderung ermöglicht dir, auch zahlreiche andere Pläne in die Tat umzusetzen.
Du hast noch Fragen rund um die Themen Bausparen und Wohnungsbauprämie?
In einem gemeinsamen Gespräch räumen wir gerne alle Unsicherheiten aus dem Weg. Wenn du die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchtest, übernehmen wir für dich gerne die Beantragung der Fördermittel.
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