Vermögenswirksame Leistungen anlegen: So legst du das Extra-Geld vom Chef richtig an

Dein Einstieg ins Berufsleben lässt nicht mehr lange auf sich warten und du checkst gerade die Leistungen deines zukünftigen Arbeitgebers? Dann hast du bestimmt schon mal etwas von VL, den sogenannten vermögenswirksamen Leistungen, gehört. Wir verraten dir, was sich hinter dem Begriff verbirgt und wie du vermögenswirksame Leistungen anlegen kannst.

INHALT

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Hinter dem Begriff VL oder VwL verbergen sich sogenannte vermögenswirksame Leistungen, die dich bei deinem zukünftigen Vermögensaufbau unterstützen sollen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers von maximal 40 Euro, die sowohl Azubis als auch Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldaten erhalten können. Für viele Berufe ist dieses „Extra-Geld“ im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.

Mit vermögenswirksamen Leistungen sicherst du dir nicht nur Zuschüsse vom Arbeitgeber, sondern auch staatliche Fördermittel. So kannst du unter bestimmten Voraussetzungen neben der Arbeitnehmersparzulage auch von der Wohnungsbauprämie zum Bausparvertrag profitieren.

Wer in Teilzeit arbeitet, erhält diese Leistungen in der Regel anteilig, während ein neuer Mitarbeiter meist erst nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen hat. Viele Arbeitnehmer haben, ohne es zu wissen, Anspruch auf diese Extra-Leistung und lassen jeden Monat Geld verfallen.

Unser Tipp: Falls du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast, dann werfe einen Blick in deinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag. Andernfalls kannst du beim Betriebsrat deines Unternehmens oder der Personalabteilung nachfragen.

Wenn du die Bestätigung darüber hast, dass dir diese Geldleistung zusteht, dann kannst du dich bei deiner Hausbank darüber informieren, wie du deine vermögenswirksamen Leistungen anlegen kannst.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen: So funktioniert das Sparen

Wenn du die vermögenswirksamen Leistungen anlegen möchtest, wird der Sparbetrag nicht mit deinem Gehalt ausgezahlt, sondern fließt direkt vom Arbeitgeber in einen von dir ausgewählten VL-Sparvertrag (in eine von dir gewählte Anlageform).

Sollte dein Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro zahlen, kannst du den Betrag eigenständig aufstocken. In diesem Fall zieht dein Arbeitgeber die Eigenleistung direkt von deinem Gehalt ab und du musst dich um nichts mehr kümmern.

Hier zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie VL-Sparen funktioniert.

So lange läuft der Sparvertrag

In den meisten Fällen läuft ein VL-Sparvertrag sieben Jahre, wobei die vermögenswirksamen Leistungen nur die ersten sechs Jahren eingezahlt werden und der Vertrag im siebten Jahr ruht. Nach sechs Jahren hast du dann die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag kann aber auch darüber hinaus weiterlaufen. Oftmals läuft ein Vertrag keine vollen sieben Jahre, da nicht jeder Vertrag am 1. Januar beginnt.

Fallbeispiel: Wenn du am 1. August 2021 mit dem Sparen beginnst, zahlst du die letzte Rate am 1. Juli 2027 ein. Der Vertrag ruht dann bis zum 31. Dezember 2027.

Bevor dein Sparvertrag ausläuft, informiert dich der Anbieter meist automatisch über das anstehende Vertragsende und bietet dir einen neuen Vertrag an. Anschließend kannst du – je nach Anlageform – das Guthaben für deine persönlichen Wünsche oder deine Altersvorsorge nutzen.

So erfolgt nach der Anlage die Auszahlung

Erhältst du für deinen Sparvertrag die staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage, musst du bei der Auszahlung eine Sperrfrist von sieben Jahren einhalten. Wenn du dir das eingezahlte Geld vor Ablauf dieser Zeit auszahlen lässt, dann musst du die staatliche Förderung zurückzahlen. In bestimmten Fällen (z.B. ein Jahr ununterbrochene Arbeitslosigkeit) ist allerdings auch eine vorzeitige Auszahlung möglich.

Solltest du keine staatliche Förderung erhalten, kannst du über das Guthaben verfügen, wobei du die Kündigungsfristen der jeweiligen Anlageform beachten musst. Unter Umständen führt eine frühzeitige Auflösung zu Verlusten oder Sondergebühren.

Besonderheiten beim vermögenswirksame Leistungen anlegen

Da vermögenswirksame Leistungen ein Bestandteil des Gehaltes sind, müssen bei einigen Anlageformen Steuern und Sozialabgaben auf die VL-Beträge gezahlt werden.

Eine Ausnahme besteht, wenn du die vermögenswirskamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge anlegst: Die eingezahlten Beträge bleiben bis zum Ruhestand steuerfrei, weshalb sich diese Anlageform insbesondere für Sparer eignet, die keine staatliche Förderung erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Diese Anlageformen gibt es

Wenn du vermögenswirksame Leistungen anlegen möchtest, gibt es diverse Anlageformen, die sich dafür eignen. Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten in der Regel bei den zu erwartenden Zinsen und der Rendite.

Du solltest im Vorfeld darüber nachdenken, welche Ziele du damit verfolgst, deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen und wie viel Risiko du eingehen möchtest. Bestimmte Anlageformen werden mit Zuschüssen vom Staat gefördert, um die eigene Sparleistung aufzubessern. Daher ist es wichtig, dass du dich vorab bei deiner Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten aufklären lässt, um deine optimale Anlageform zu finden.

1. Anlageform: Der Banksparplan

Ein Banksparplan ist eine sehr sichere Möglichkeit, deine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen.

Für Banksparer gibt es keine staatliche Förderung, weshalb du bei diesen Verträgen auch an keine Mindestlaufzeit gebunden bist. Dennoch bieten Banken in der Regel Verträge mit einer siebenjährigen Laufzeit und einer relativ niedrigen Grundverzinsung an, wobei am Vertragsende häufig ein Bonus auf die angesparten Beträge ausgezahlt wird. Da dieser Bonus meist einen großen Anteil an der gesamten Rendite hat, ist es ratsam, den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen.

Diese Anlageform wird aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus allerdings sehr selten angeboten (Stand 03.2021).

2. Anlageform: Der Bausparvertrag

Wenn du bereits an Eigenheim denkst, könnte ein Bausparvertrag, die Kombination aus Sparplan und späterem Darlehen für eine Immobilienfinanzierung, die richtige Wahl für dich sein, wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen anlegen möchtest.

Auch diese Anlageform ist sehr sicher, dennoch solltest du im derzeitigen Zinsniveau auch hier keine allzu hohen Zinsen und Renditen erwarten. Attraktiv wird der Bausparvertrag durch die zusätzliche Förderung durch den Staat. Während er mithilfe der Arbeitnehmersparzulage die Vermögensbildung fördert, unterstützt der Staat beim Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie den Immobilienkauf. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Bausparvertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren haben, wobei die komplette Zeit der Ansparphase dient.

Bedenke: Um von den staatlichen Förderungen zu profitieren, darfst du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wie sich ein Bausparvertrag zusammensetzt, was es mit den staatlichen Prämien auf sich hat und welche Vorteile junge Leute bei diesem Sparvertrag haben, erfährst du in unserem Beitrag Bausparvertrag für junge Leute.

3. Anlageform: Fondssparen

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in einen Fondssparplan anlegen möchte, geht im Vergleich zu den vorangegangenen Anlageformen ein höheres Risiko ein, hat aber im Umkehrschluss die Chance, über die Laufzeit höhere Renditen zu erzielen.

Auch hier kannst du die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten, solange gewisse Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Laufzeit des Sparvertrages beträgt in der Regel sieben Jahre, wobei die Einzahlungen in den ersten sechs Jahren erfolgt. Im Anschluss ruht das Guthaben für ein weiteres Jahr.

Du interessierst dich ganz generell für das Thema Wertpapiere? Mit dem digitalen Assistenten MeinVermögen kannst du dir deinen individuellen Wertpapiersparplan zusammenstellen und deine persönliche Anlagestrategie entwickeln. Gerne beraten dich die Wertpapier-Spezialisten deiner Frankfurter Volksbank hierzu in einem persönlichen Gespräch.

Hinweis: Eine Anlage deiner VL ist bei MeinVermögen nicht möglich.

Bei deinem zukünftigen Vermögensaufbau spielen auch nachhaltige Anlagemöglichkeiten eine Rolle? Erfahre hier mehr darüber, wie du dein Geld erfolgreich anlegst und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leistest.

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4. Anlageform: Immobilienkredit

Für diejenigen, die bereits eine Immobilie gekauft haben, besteht die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen in die Abzahlung des Darlehens anzulegen. Dabei werden die monatlichen Beträge einfach auf das Darlehenskonto überwiesen. Somit erhöht sich die monatliche Tilgungsrate um die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen, wobei sich gleichzeitig die Rückzahlungsdauer des Darlehens verringert.

Hierfür benötigst du von deiner Hausbank eine Bestätigung für das Finanzamt, dass du einen Teil deines Kredites mit vermögenswirksamen Leistungen abbezahlst.

Unser Tipp: Wenn du Eigentum planst und diese VL-Anlage in Erwägung ziehst, erkundige dich vorab bei deiner Hausbank, ob sie diese Anlageform anbietet. Nicht jede Bank räumt ihren Kunden diese Möglichkeit ein.

5. Anlageform: Betriebliche oder private Altersvorsorge

Mit den sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) kann eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden. Die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber müssen dabei in einen betrieblichen oder privaten Altersvorsorge-Vertrag angelegt werden.

Um die altersvorsorgewirksamen Leistungen zu nutzen, fließt bei einer betrieblichen Altersvorsorge ein Teil des Bruttogehaltes in eine Direktversicherung. Diese Anlageform bieten in der Regel große tarifvertraglich gebundene Unternehmen an. Als Anleger kannst du auf die Zahlungen zwar Steuern und Sozialabgaben sparen, allerdings darfst du erst im Rentenalter über das eingezahlte Geld frei verfügen.

Um eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen, könnte das Geld beispielsweise in eine Riester Rente oder eine Kapitallebensversicherung eingezahlt werden.

Mit staatlichen Förderungen sicherst du dir weitere Zuschüsse zu deinen vermögenswirksamen Leistungen

Die Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Anlageform

Förderung

Jährliche Förderung in Euro

Jährliche Fördergrenze

Einkommens-grenze

Fondssparen

Arbeitnehmer-sparzulage

20% = 80 Euro / 160 Euro**

 400 Euro

20.000 Euro / 40.000 Euro**

Bausparen / Immobilienkredit

Arbeitnehmer-sparzulage

9% = 43 Euro / 86 Euro**

470 Euro

17.900 Euro / 35.800 Euro**

Bausparen

Wohnungs-bauprämie

10% = 70 Euro / 140 Euro**

700 Euro / 1.400 Euro**

35.000 Euro / 70.000 Euro**

     Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
*) Angaben für Singles/Ehepaare

Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage

Wie viel Arbeitnehmersparzulage dir zusteht, hängt von deiner gewählten Anlageform ab. Ganz egal für welchen Sparvertrag du dich entscheidest, für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sperrfrist einhalten: Die vermögenswirksamen Leistungen müssen – je nach Vertrag – sechs oder sieben Jahre angelegt werden, weshalb du in dieser Zeit nur sparen und nicht über das Geld verfügen darfst.

 

  1. Einkommensgrenzen beachten: Dein Einkommen darf eine gewisse Obergrenze nicht überschreiten. Bei den Einkommensgrenzen handelt es sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen. Hier sind schon alle Werbungskosten, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, weshalb viele Steuerzahler unter diese Grenzen fallen und einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Erfahre hier, wie hoch die Einkommensgrenzen beim Fondssparen und Bausparen sind und wie viel Zulage du erwarten kannst.

 

  1. Beantragung mit der Steuererklärung: Die staatlichen Prämien sind steuerfrei und werden erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt, wobei die Zulage jedes Jahr neu mit der Steuererklärung beantragt werden muss.

  2. Kapitalerträge versteuern: Bei regulären Sparverträgen wie dem Bausparen oder Fondssparen werden die Kapitalerträge jährlich gutgeschrieben, weshalb sie am Jahresende versteuert werden müssen. In der Regel sind die Erträge aber niedriger als dein Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro (Singles) / 2.000 Euro (Ehepaare).
    Unser Tipp: Stelle einen Freistellungsauftrag bei dem Anbieter deines Sparvertrages, um einen unnötigen Steuerabzug zu vermeiden.
  3. Auch ohne vermögenswirksame Leistungen von der Arbeitnehmersparzulage profitieren: In deinem Arbeitsvertrag kannst du keine Regelung zu vermögenswirksamen Leistungen finden? Dann musst du trotzdem kein bares Geld verschenken. Du kannst auch ohne diese freiwillige Leistung deines Arbeitgebers von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Bitte deinen Arbeitgeber einfach, einen Betrag (max. 40 Euro) von deinem Konto, auf einen von dir gewählten Sparvertrag zu überweisen. Für den Erhalt der staatlichen Förderung ist es egal, ob dir der Betrag zusätzlich von deinem Arbeitgeber gewährt wird, oder ob du ihn von deinem Nettogehalt zahlst.

Staatliche Förderung durch die Wohnungsbauprämie

Eine staatliche Wohnungsbauprämie kannst du als Bausparer in erster Linie auf Bausparbeiträge erhalten, wobei die Prämie steuerfrei ist.

Hinweis: Erhältst du für deine vermögenswirksamen Leistungen bereits die Arbeitnehmersparzulage, kannst du auf diese Beiträge keine Wohnungsbauprämie mehr erhalten. Auch wenn du einen Riester geförderten Bausparvertrag besparst, erhältst du auch keine Wohnungsbauprämie.

Wie genau du diese Prämie beantragen kannst und was du noch über diese staatliche Förderung wissen solltest, erfährst du in unserem Beitrag Wohnungsbauprämie 2021: Mit staatlicher Förderung ins Eigenheim.

Fazit: Sinnvoll vermögenswirksame Leistungen anlegen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wenn du vermögenswirksame Leistungen anlegen möchtest. Auch wenn die staatliche Förderung auf den ersten Blick attraktiv erscheint, müssen für den Erhalt diverse Bedingungen erfüllt sein. Welche Anlageform für dich die richtige ist, hängt von deiner individuellen Situation ab.

Wenn du mehr über das Thema erfahren möchtest oder dir vermögenswirksame Leistungen zustehen, aber dein Arbeitgeber bisher noch keine Anlage für dich getätigt hat, beraten wir dich gerne persönlich in einer unserer Filialen oder per Video-Beratung ganz bequem von zu Hause aus.

 

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Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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