Erste Steuererklärung: Was muss ich tun?
Kaum ist die Schule vorbei und das Studium oder die Ausbildung steht vor der Tür, kommt die erste Steuererklärung auf dich zu. Was ist nun zu tun und musst du überhaupt schon eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben? Erfahre hier, wann du deine erste Steuererklärung machen musst und warum es sich als Student oder Auszubildender sogar richtig lohnen kann.
INHALT
Was ist eine Steuererklärung überhaupt?
Mit einer Steuererklärung zeigst du dem Finanzamt deine Einkommensverhältnisse auf. Anhand dieser Informationen kann das Finanzamt sehen, ob du für das entsprechende Jahr bereits die nötigen oder sogar zu viele Steuern gezahlt hast.
Je nach Situation bekommst du vom Finanzamt entweder eine Aufforderung zur Nachzahlung oder du profitierst von einer Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern.
Wann muss ich meine erste Steuererklärung abgeben?
Ob du eine Steuererklärung machen musst hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Höhe deines Gehalts, ob du weitere Einkünfte erzielst, von denen noch keine Einkommenssteuer einbehalten wurde oder ob du eventuell sogar selbstständig bist. Bei allen Einkünften dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, um von der Abgabepflicht befreit zu sein.
Grundsätzlich muss aber jeder eine Steuererklärung abgeben, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.
Unter folgenden Bedingungen musst du eine Steuererklärung machen:
Bedingung | Erläuterung |
Über Einkommensgrenze | Dein Einkommen ist höher als 12.174 Euro im Jahr 2023 als Single bzw. 23.118 Euro als verheiratetes Paar (zusammen veranlagt) |
Mehrere Arbeitgeber/Steuerklasse VI | Du bist bei mehr als einem Arbeitgeber innerhalb eines Jahres beschäftig / bist in Steuerklasse VI |
Lohnsteuerfreibetrag | Du trägst einen Lohnsteuerfreibetrag ein |
Steuerklassenkombi III/V oder IV mit Faktor | Du zählst zu Eheleuten oder Lebenspartnern in diesen Steuerklassen |
Beantragung von Einzelveranlagung | Du hast eine Einzelveranlagung |
Selbstständigkeit bzw. Gewerbetreibender | Du bist selbstständig oder Gewerbetreibender |
Lohnersatzleistungen | Du erhältst mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen pro Jahr (nach Abzug der Werbungskosten, Freibeträgen, Pauschbeträgen und Entlastungsbeträgen) |
Nebeneinkünfte | Du hast Nebeneinkünfte (z.B.: Mieteinnahmen), die 410 Euro im Jahr übersteigen |
Freibeträge Kinder | Die Freibeträge für deine Kinder werden nicht 50/50 aufgeteilt, z.B. wenn du geschiedenen oder nicht verheiratet bist |
Heirat nach Trennung im selben Jahr | Du bist geschieden oder verwitwet und hast im selben Jahr wieder geheiratet |
Arbeitgeberwechsel mit „S“ in Lohnsteuerbescheinigung | Nach einem Arbeitgeberwechsel hat dein neuer Arbeitgeber deine Lohnsteuer berechnet ohne Berücksichtigung des alten Arbeitgebers |
Abfindung | Dein Arbeitgeber hat deine Abfindung nach „Fünftel-Regelung“ einbehalten |
Verlustvortrag | Dein Verlust aus dem Vorjahr wird verrechnet |
Aufforderung vom Finanzamt | Du erhältst eine explizite Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung zu erstellen |
Auch wenn keine Abgabepflicht besteht, lohnt es sich gerade als Berufsanfänger, eine Steuererklärung abzugeben.
Warum lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen?
Direkt nach der Schule hält sich das Einkommen meist noch in Grenzen und man kann bereits viele Förderungen und Freibeträge des Staates nutzen. Daher lohnt es sich gerade als junger Mensch früh eine Steuererklärung zu machen und beim Finanzamt abzugeben. Die geförderten Anlagen sowie zusätzliche Kosten in einer Ausbildung können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden.
Wieso es als Student sinnvoll ist, eine Steuererklärung zu erstellen, erfährst du hier. Auch Azubis profitieren von der Steuererklärung.
Hinweis zu den staatlichen Förderungen und Freibeträgen: Förderungen, wie die Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung oder Arbeitnehmersparzulage können ebenfalls in der Steuer angegeben werden. Bei diesen Förderungen sind die von dir im ganzen Jahr angesparten Beiträge absetzbar. Die Steuerbescheinigungen, die du der Steuererklärung beilegst und aus denen du die Beträge in die Steuererklärung überträgst, bekommst du immer zu Beginn des Jahres zugeschickt.
Erste Steuererklärung: Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Grundsätzlich bestehen zwei große Posten, die von der Steuer abgesetzt werden können: Die Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Kosten aus diesen beiden Bereichen werden auf die bereits gezahlten Steuern angerechnet. Das bedeutet, dass die Werbungskosten und Sonderausgaben deinem Einkommen gegenübergestellt werden und sich dadurch deine Steuerschuld reduziert. Da dir die Einkommenssteuer aber bereits automatisch von deinem Gehalt abgezogen wird, entsteht meist eine Rückerstattung vom Finanzamt.
Was sind Werbungskosten und wie kann ich sie absetzen?
Unter Werbungskosten versteht man alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Beruf zusammenhängen. Nicht nur die Kosten, die während deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, wie zum Beispiel die Fahrtkosten, sondern auch Kosten, die beispielsweise durch Bewerbungen verursacht werden, können abgesetzt werden.
Das Finanzamt setzt für die Werbungskosten einen Pauschbetrag von 1.230 Euro in 2023 (1.200€ in 2022) an. Die Werbungskosten abzusetzen, lohnt sich also nur, wenn diese den Betrag von 1.200 Euro im Jahr 2022 bzw. 1.230 Euro in 2023 übersteigen.
Zu den wichtigsten Werbungskosten zählen:
- Bewerbungskosten
- Kosten für deine Berufsbekleidung
- Fahrtkosten, die durch den Fahrtweg zwischen deinem Zuhause und der Arbeitsstelle entstehen
- Kosten für Fortbildungen
- Kosten für deinen Computer
- Kosten für deinen Schreibtisch oder Schreibtischstuhl (bei Homeoffice)
- Kosten für eine doppelte Haushaltsführung – wenn eine zweite Wohnung für die Arbeit in einer anderen Stadt besteht
- Umzugskosten
Sonderausgaben: Welche kann ich absetzen?
Zu den Sonderausgaben zählt das Geld, das du privat beispielsweise für die Vorsorge oder Spenden aufwendest. Auch hier setzt das Finanzamt einen Pauschbetrag an: Dieser ist mit 36 Euro für Singles und 72 Euro für Verheiratete allerdings sehr gering angesetzt und wird von den meisten leicht überstiegen.
Folgende Ausgaben sind Sonderausgaben:
- Ausgaben für Altersvorsorge
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
- Beiträge privater Zusatzversicherungen
- Ausgaben für Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung
- Beiträge für die Kirchensteuer
- Ausgaben für Spenden
- Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Schulgeld
- Unterhaltsleistungen
Erste Steuererklärung abgeben: So geht‘s
Welche Unterlagen und Nachweise benötigt das Finanzamt von mir?
Das Finanzamt benötigt zur Prüfung die Bescheinigungen und Nachweise der angegebenen Daten. Sonst kann das Finanzamt keine Prüfung vornehmen und keine Erstattung genehmigen. Die Bescheinigungen für bereits gezahlte Steuern werden dir automatisch zu Beginn des Jahres zugeschickt.
Alle Unterlagen und Nachweise für das Finanzamt auf einen Blick:
- Deine Steuer-ID
- Bescheinigungen für gezahlte Steuern
- Lohnsteuerbescheinigung
- Steuerbescheinigungen für Kapitalertragssteuern
- Ggf. Quittungen für Werbungskosten
Als erstes benötigst du deine Steuernummer und oder deine Steuer-ID für die Steuererklärung. Eine Steuer-ID wird für jede Person mit der Geburt erstellt. Die Steuernummer wird nachträglich erstellt, soll aber in den nächsten Jahren von der Steuer-ID komplett abgelöst werden.
Ein weiterer sehr wichtiger Posten ist die Lohnsteuerbescheinigung. In diesem Formular sind von deinem Einkommen, über bereits abgeführte Steuern und gezahlte Vorsorgebeiträge alle wichtigen Positionen aufgeführt. Das Formular wird dir von deinem Arbeitgeber ausgestellt und entweder per Post zugeschickt oder online bereitgestellt.
Zusätzlich zur Lohnsteuerbescheinigung erhältst du Steuerbescheinigungen für gezahlte Kapitalertragssteuer auf dir ausgezahlte Zinsen oder Dividenden von Geldanlagen.
Hast du Geld für Bewerbungen oder Arbeitskleidung, also die oben genannten Werbungskosten ausgegeben, benötigt das Finanzamt die Quittungen für diese Anschaffungen.
Die Steuer ganz einfach online machen
Du hast keine Lust die komplizierten Formulare stundenlang per Hand auszufüllen? Kein Problem! Die Abgabe muss nicht zwingend in Papierform erfolgen. Über eine der vielen Steuersoftware-Lösungen kannst du online einfach und bequem die Angaben aus deinen Bescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigung) eingeben und das Ergebnis auf elektronischem Wege an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Die Vorteile der Online-Steuererklärung:
- schnelle und bequeme Eingabe deiner Daten
- Daten aus dem Vorjahr werden übernommen
- Summe der Rückerstattung / Nachzahlung wird sofort angezeigt
- Hilfestellung zu verschiedenen Steuerthemen
- Tipps und Hinweise werden automatisch angezeigt
- Software gibt Hinweise auf gesetzliche Änderungen
- Unterstützung für sehbehinderte Nutzer
Mehr Infos über Elster findest zu unter folgendem Link.
Kann ich eine Steuererklärung rückwirkend für frühere Jahre einreichen?
Du bist bereits mitten in der Ausbildung oder Studium, hast aber noch nie eine Steuererklärung gemacht? Das macht nichts, denn das Finanzamt lässt die Abgabe von Steuererklärungen aus vorangegangenen Jahren grundsätzlich zu.
Die rückwirkende Abgabe ist allerdings auf vier Jahre begrenzt.
Wie lauten die Abgabefristen meiner ersten Steuererklärung?
Als Abgabefrist gilt bei der freiwilligen Steuererklärung der 31. Dezember im vierten Jahr. An diesem Tag müssen die Formulare vorliegen bzw. die Daten übertragen worden sein. Das Datum auf dem Poststempel reicht hier nicht aus.
Wer verpflichtet ist, im Jahr 2024 eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abzugeben, musste diese bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt abgegeben haben. Er kann aber eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2025 beantragen.
Für die Steuererklärung 2024 läuft die Frist bis zum 31. Juli 2025. Die Steuererklärung kann ab dem 01.01.2025 eingereicht werden.
Eine besondere Frist für die erste Steuererklärung gibt es nicht. Hier gelten die die oben genannten Fristen.
Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.
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