Steuererklärung als Student: Warum sie sich lohnt
Denkst du, als Student musst du keine Steuererklärung abgeben? In den meisten Fällen gibt es keine Pflicht, aber es kann sich trotzdem richtig lohnen! Denn auch als Student kannst du viele Kosten steuerlich geltend machen und dir so Geld vom Finanzamt zurückholen, sei es Studiengebühr, Arbeitsmaterial oder das WG-Zimmer.
INHALT
Was ist eine Steuererklärung und warum sollte ich als Student eine abgeben?
Mit der Abgabe einer Steuererklärung legst du dem Finanzamt deine Einkommensverhältnisse offen. Daher kommt auch der Begriff Einkommensteuererklärung. Falls du während deines Studiums Steuern gezahlt hast, kannst du dir durch die Steuererklärung oft einen Teil davon zurückholen. Besonders dann, wenn du hohe Studienkosten hattest oder bereits Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast.
Welche Kosten kann ich als Student wie absetzen?
- Wenn du neben dem Studium arbeitest und Lohnsteuer zahlst.
- Wenn du hohe Studienkosten hast, die du absetzen kannst.
- Wenn du ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung machst.
- Falls du ein Auslandssemester absolvierst und dort Kosten entstanden sind.
ACHTUNG: Unter Umständen bist du als Student sogar zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet! Unter welchen Umständen das zutrifft liest du in unserem Artikel „Erste Steuererklärung“.
Wie viel Geld bekomme ich durch eine Steuererklärung zurück?
Viele Studenten fragen sich, ob sich der Aufwand für eine Steuererklärung überhaupt lohnt. Die Antwort: Ja! Die durchschnittliche Erstattung liegt oft zwischen 500 und 1.000 Euro – und manchmal sogar mehr. Wie viel du genau zurückbekommst, hängt von deinen gezahlten Steuern und deinen absetzbaren Kosten ab. Besonders wenn du während des Studiums gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt hast, kannst du dir mit einer Steuererklärung einen Teil deines Geldes vom Finanzamt zurückholen.
Welche Kosten kann ich als Student wie absetzen?
Kosten, die du als Student oder Studentin absetzen kannst, werden in zwei Kategorien unterteilt: Werbungskosten und Sonderausgaben.
1. Werbungskosten (unbegrenzt absetzbar)
Hierzu gehören alle Ausgaben, die direkt mit deinem Studium zusammenhängen:
- Studiengebühren (bei Zweit- oder Masterstudium)
- Fahrtkosten zur Uni oder Bibliothek
- Arbeitsmaterialien (Bücher, Laptop, Fachliteratur, Schreibwaren)
- Bewerbungskosten (Druck, Porto, Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch)
- Kosten für das Drucken und Binden von Seminar- und Abschlussarbeiten
2. Sonderausgaben (bis 6.000 Euro pro Jahr)
Sonderausgaben betreffen allgemeine Kosten, die du steuerlich absetzen kannst:
- Studiengebühren (bei Erststudium)
- Versicherungsbeiträge (z. B. Kranken- und Rentenversicherung)
- Beiträge zur Altersvorsorge
- Kirchensteuer
- Spenden
- Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Schulgeld oder Unterhaltsleistungen
- Doppelte Haushaltsführung – wenn eine zweite Wohnung für die Arbeit in einer anderen Stadt besteht
ACHTUNG: Die Studiengebühren können je nach Art des Studiums entweder unter Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hier kommt es darauf an, ob es sich um ein Erststudium (Erstausbildung) oder ein Zweitstudium handelt. Da unter Werbungskosten eine unbegrenzte Summe absetzbar ist (bei Sonderausgaben maximal 6.000€/Jahr), ist für Studenten eine Absetzung als Werbungskosten in jedem Fall von Vorteil.
Tipp: Falls du mehr Kosten hast, als du verdienst, kannst du einen Verlustvortrag nutzen. Damit kannst du die Verluste in dein erstes Berufsjahr nach dem Studium übertragen und so später Steuern sparen!
1. Möglichkeit: Dein Studium ist eine Erstausbildung
Beginnst du nach deinem Abitur direkt ein Studium (z. B. Bachelor-Studium), gilt dies als eine Erstausbildung. In diesem Fall kannst du deine Studienkosten nur als Sonderausgaben ansetzen.
Zu den Sonderausgaben zählen:
- Studiengebühren und -kosten, wenn es sich um ein Erststudium handelt
- Ausgaben für Altersvorsorge
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
- private Zusatzversicherungen
- Ausgaben für Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung
- Kirchensteuer
- Spenden
- Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Schulgeld
- Unterhaltsleistungen
2. Möglichkeit: Du machst ein Zweit- oder duales Studium
Handelt es sich bei deinem Studium um ein duales Studium, ein Zweitstudium, wie ein Master-Studium oder du hast bereits eine Ausbildung von mindestens 12 Monaten hinter dir, gilt dein Studium als Fortbildung und du kannst die gesamten Studienkosten als Werbungskosten ansetzen.
Zu den wichtigsten Werbungskosten zählen:
- Studiengebühren
- Studienfahrten
- Auslandssemester / Auslandspraktikum
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und der Uni sowie der Bibliothek
- Arbeitsmittel, wie Bücher (Fachliteratur), Papier, Ordner, etc.
- Notebook, Drucker, etc.
- Kosten für das Drucken und Binden von Seminar- und Abschlussarbeiten
- Doppelte Haushaltsführung – wenn eine zweite Wohnung für die Arbeit in einer anderen Stadt besteht
Steuererklärung ohne Einkommen – lohnt sich das?
Ja! Auch wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein. Falls du hohe Studienkosten hattest, kannst du sie als Verlustvortrag angeben. Das bedeutet, dass du diese Kosten in spätere Jahre überträgst und dann steuersparend mit deinem ersten vollen Gehalt verrechnen kannst. Besonders für Master-Studierende oder Azubis in einem Zweitstudium ist das ein echter Steuer-Trick, um später Hunderte oder sogar Tausende Euro zu sparen!
Was ist ein Verlustvortrag und was bringt er mir als Student?
Als Student gibt es eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dies gilt allerdings nur wenn es sich um ein Zweitstudium handelt, sprich die Studienkosten bisher als Werbungskosten und nicht als Sonderkosten angegeben wurden.
Hattest du in deinem Studium, insbesondere in deinem letzten Studienjahr, wenige oder gar keine Einnahmen? Dann hast du durch den geringen Verdienst bzw. die höheren Ausgaben einen Verlust erwirtschaftet. Das Finanzamt stellt dir hierfür einen Bescheid aus. Den Verlust kannst du als sogenannten Verlustvortrag in jedem Jahr deines Studiums sammeln und in deinem ersten Berufsjahr nach dem Studium mit deinem dann höheren Einkommen verrechnen lassen.
Achtung: Bafög und Studienkredite zählen nicht als Einnahmen! Erhältst du Bafög oder hast einen Studienkredit, musst du diese Zahlungen nicht als Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben. Bei Bafög und Studienkrediten handelt es sich um steuerfreie Zahlungen, die nicht als Einnahmen gewertet werden dürfen.
Welche Unterlagen muss ich als Student vorlegen?
Das Finanzamt benötigt Bescheinigungen und Nachweise der von dir in der Steuererklärung angegebenen Daten. Halte folgende Dokumente bereit:
Alle Unterlagen und Nachweise für das Finanzamt auf einen Blick:
- Deine Steuer-ID (hast du automatisch bei Geburt bekommen)
- Lohnsteuerbescheinigung (bekommst du vom Arbeitgeber)
- Steuerbescheinigungen für Kapitalertragssteuern (falls du Kapitalerträge hattest)
- Nachweise für Studienkosten (Quittungen für Fachbücker, Laptop, Arbeitsmaterial, etc.
- Nachweise für Fahrtkoksten (z.B. Monatskarten, Tankquittungen)
Wann sind die Abgabefristen?
Freiwillige Steuererklärung: Diese ist zum Jahresende bis zu vier Jahre rückwirkend möglich (z. B. 31. Dezember 2025 für 2021).
ACHTUNG: An diesem Tag müssen die Formulare vorliegen bzw. die Daten übertragen worden sein. Das Datum auf dem Poststempel reicht hier nicht aus.
Pflicht zur Abgabe 2023: Falls du zur Steuererklärung verpflichtet bist, gilt für die Steuererklärung 2023 der 2. September 2024, allerdings ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres möglich (d.h. 31. Juli 2025 für 2023).
Pflicht zur Abgabe 2024: Für die Steuererklärung 2024 ist die Abgabefrist auf den 31. Juli 2025 gesetzt.
Eine besondere Frist für die erste Steuererklärung gibt es nicht. Hier gelten die oben genannten Fristen.
Weitere Informationen zum Thema Steuererklärung findest du in unserem Artikel „Erste Steuererklärung“.
Wie viele Jahre kann ich die Steuererklärung rückwirkend einreichen?
Das Finanzamt lässt die Abgabe von Steuererklärungen aus vorangegangenen Jahren grundsätzlich zu. Die Abgabe ist allerdings auf vier Jahre rückwirkend begrenzt. Du kannst also deine Steuer im Jahre 2024 nur noch für die Jahre 2020 bis 2023 abgeben.
Wichtig: Studenten können einen sogenannten Verlustvortrag bis zu sieben Jahre nachträglich stellen. Siehe Abschnitt „Mit dem Verlustvortrag nach dem Studium Steuern sparen“.
Wo muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich musst du deine Steuererklärung immer in dem Ort abgeben, indem du gemeldet bist. Bist du aufgrund deines Studiums mit einem Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt gemeldet, gilt für die Abgabe deiner Steuererklärung hier trotzdem das Finanzamt an deinem Hauptwohnsitz.
Du bist dir unsicher? Über den folgenden Link kannst du direkt beim Bundeszentralamt für Steuern dein zuständiges Finanzamt raussuchen.
Hier gehts zur Finanzamtsuche
Online-Steuererklärung: einfach die Steuer online machen
Als Student hast du sicher keine Lust, komplizierte Steuerformulare von Hand auszufüllen. Zum Glück gibt es zahlreiche Steuer-Tools, die dir die Arbeit erleichtern.
Die Vorteile der Online-Steuererklärung:
- spezielle Steuer-Software für Studenten erhältlich
- schnelle und bequeme Eingabe deiner Daten
- Daten aus dem Vorjahr werden übernommen
- Summe der Rückerstattung / Nachzahlung wird sofort angezeigt
- Hilfestellung zu verschiedenen Steuerthemen
- Tipps und Hinweise werden automatisch angezeigt
- Software gibt Hinweise auf gesetzliche Änderungen
- Unterstützung für sehbehinderte Nutzer
Mehr Infos über Elster findest zu unter folgendem Link.
Hier gibts noch mehr Infos zu Elster
Fazit: Hol dir dein Geld zurück!
Auch wenn du als Student nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich lohnen! Mit wenigen Schritten kannst du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen und deine Studienkosten absetzen. Besonders die Online-Steuererklärung macht das Ganze einfach und bequem.
Tipp: Falls du dir unsicher bist, probiere eine kostenlose Steuer-Software aus und prüfe, wie viel du erstattet bekommst!
Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.
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