Steuererklärung für Studenten: Warum sich auch als Student eine Steuererklärung lohnt

Du denkst, du brauchst als Student keine Steuererklärung abzugeben? Damit hast du grundsätzlich recht: Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Studenten besteht nur in den seltensten Fällen. Als Student verdienst du entweder wenig oder nichts, aber die Kosten für ein Studium sind meistens hoch und tatsächlich von der Steuer absetzbar. Ob Studiengebühr, Arbeitsmaterial oder das WG-Zimmer: Auch als Student kannst du dir einige Studienkosten wieder zurückholen bzw. vom Finanzamt erstatten lassen.

INHALT

Was ist eine Steuererklärung und warum sollte ich als Student eine abgeben?

Mit der Abgabe einer Steuererklärung legst du dem Finanzamt deine Einkommensverhältnisse offen. Daher kommt auch der Begriff Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt prüft anhand der angegebenen Daten, ob du alle Steuern gezahlt hast bzw. eine Steuernachzahlung oder einer Rückerstattung entsteht.

Sobald du in einem Arbeitsverhältnis stehst oder gestanden hast (Ferienjob, bezahltes Praktikum) und ein zu versteuerndes Einkommen erhalten hast, kannst und solltest du eine Einkommensteuererklärung machen. Von deinem erhaltenen Einkommen wird die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt abgeführt. Mit der Steuererklärung kannst du dir als Student dann einige deiner Ausgaben, wie beispielsweise für Arbeitsmaterial oder Bewerbungsunterlagen, wieder zurückholen.

Welche Kosten kann ich als Student wie absetzen?

Absetzbare Kosten gliedern sich grundsätzlich in zwei große Positionen auf: Werbungskosten und Sonderausgaben. Unter Werbungskosten und Sonderausgaben kannst du zum Beispiel deine Studiengebühren sowie weitere Kosten von der Steuer absetzen. Im Falle eines Studiums gibt es allerdings eine Besonderheit zu beachten: Die Studiengebühren können je nach Art des Studiums entweder unter Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hier kommt es darauf an, ob es sich um dein Erststudium (Erstausbildung) oder ein Zweitstudium handelt. Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede.

Werbungskosten oder Sonderausgaben: Wieso ist das so wichtig?

Die Kosten für ein Studium können sehr hoch sein. Vor allem, wenn du als Student noch Zusatzkosten für zum Beispiel einen zweiten Haushalt hast. Für die Position der Sonderausgaben darf nur ein Höchstbetrag von 6.000 Euro im Jahr angesetzt werden. Unter den Werbungskosten ist allerdings eine unbegrenzte Summe absetzbar. Daher ist für Studenten eine Absetzung als Werbungskosten in jedem Fall von Vorteil.

1. Möglichkeit: Dein Studium ist eine Erstausbildung

Beginnst du nach deinem Abitur direkt ein Studium (z. B. Bachelor-Studium), gilt dies als eine Erstausbildung. In diesem Fall kannst du deine Studienkosten nur als Sonderausgaben ansetzen.

Zu den Sonderausgaben zählen:

  • Studiengebühren und -kosten, wenn es sich um ein Erststudium handelt
  • Ausgaben für Altersvorsorge
  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
  • private Zusatzversicherungen
  • Ausgaben für Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung
  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Schulgeld
  • Unterhaltsleistungen

2. Möglichkeit: Du machst ein Zweit- oder duales Studium

Handelt es sich bei deinem Studium um ein duales Studium, ein Zweitstudium, wie ein Master-Studium oder du hast bereits eine Ausbildung von mindestens 12 Monaten hinter dir, gilt dein Studium als Fortbildung und du kannst die gesamten Studienkosten als Werbungskosten ansetzen.

Zu den wichtigsten Werbungskosten zählen:

  • Studiengebühren
  • Studienfahrten
  • Auslandssemester / Auslandspraktikum
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und der Uni sowie der Bibliothek
  • Arbeitsmittel, wie Bücher (Fachliteratur), Papier, Ordner, etc.
  • Notebook, Drucker, etc.
  • Kosten für das Drucken und Binden von Seminar- und Abschlussarbeiten
  • Doppelte Haushaltsführung – wenn eine zweite Wohnung für die Arbeit in einer anderen Stadt besteht

Mit dem Verlustvortrag nach dem Studium Steuern sparen

Als Student gibt es eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dies gilt allerdings nur wenn es sich um ein Zweitstudium handelt, sprich die Studienkosten bisher als Werbungskosten und nicht als Sonderkosten angegeben wurden.

Hattest du in deinem Studium, insbesondere in deinem letzten Studienjahr, wenige oder gar keine Einnahmen? Dann hast du durch den geringen Verdienst bzw. die höheren Ausgaben einen Verlust erwirtschaftet. Das Finanzamt stellt dir hierfür einen Bescheid aus. Den Verlust kannst du als sogenannten Verlustvortrag in jedem Jahr deines Studiums sammeln und in deinem ersten Berufsjahr nach dem Studium mit deinem dann höheren Einkommen verrechnen lassen.

Achtung: Bafög und Studienkredite zählen nicht als Einnahmen! Erhältst du Bafög oder hast einen Studienkredit, musst du diese Zahlungen nicht als Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben. Bei Bafög und Studienkrediten handelt es sich um steuerfreie Zahlungen, die nicht als Einnahmen gewertet werden dürfen.

Welche Unterlagen musst du als Student vorlegen?

Das Finanzamt benötigt Bescheinigungen und Nachweise der von dir in der Steuererklärung angegebenen Daten. Sonst kann es keine Prüfung vornehmen und keine Erstattung genehmigen. Die Bescheinigung für bereits gezahlte Lohnsteuer (Lohnsteuerbescheinigung) werden dir automatisch zu Beginn des Jahres von deinem Arbeitgeber zugeschickt.

Alle Unterlagen und Nachweise für das Finanzamt auf einen Blick:

  • Deine Steuer-ID
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Steuerbescheinigungen für Kapitalertragssteuern
  • Ggf. Quittungen für alle Studienkosten, wie Gebühren, Arbeitsmaterial, etc.

 

Neben den oben genannten Daten zu deinen Einkommensverhältnissen, benötigt das Finanzamt noch weitere Daten von dir als Student. Um dich zu identifizieren musst du neben deinen persönlichen Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse auch deine Steuer-ID und/oder Steuernummer angeben. Jede Person in Deutschland bekommt mit ihrer Geburt eine Steuer-ID zugeteilt. Auch als Student hast du also bereits eine Steuer-ID und musst nichts zusätzlich beantragen.

Wie lauten die Abgabefristen?

Als Abgabefrist gilt bei der freiwilligen Steuererklärung der 31. Dezember im vierten Jahr. An diesem Tag müssen die Formulare vorliegen bzw. die Daten übertragen worden sein. Das Datum auf dem Poststempel reicht hier nicht aus.

Wer verpflichtet ist, eine eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abzugeben, musste diese bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt abgegeben haben. Du kannst aber eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2025 beantragen.

Für die Steuererklärung 2024 ist die Abgabefrist auf den 31. Juli 2025 gesetzt.

Eine besondere Frist für die erste Steuererklärung gibt es nicht. Hier gelten die oben genannten Fristen.

Weitere Informationen zum Thema Steuererklärung findest du in unserem Artikel „Erste Steuererklärung“.

Wie viele Jahre kann ich die Steuererklärung rückwirkend einreichen?

Das Finanzamt lässt die Abgabe von Steuererklärungen aus vorangegangenen Jahren grundsätzlich zu. Die Abgabe ist allerdings auf vier Jahre rückwirkend begrenzt. Du kannst also deine Steuer im Jahre 2024 nur noch für die Jahre 2020 bis 2023 abgeben.

Wichtig: Studenten können einen sogenannten Verlustvortrag bis zu sieben Jahre nachträglich stellen. Siehe Abschnitt „Mit dem Verlustvortrag nach dem Studium Steuern sparen“.

Wo muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich musst du deine Steuererklärung immer in dem Ort abgeben, indem du gemeldet bist. Bist du aufgrund deines Studiums mit einem Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt gemeldet, gilt für die Abgabe deiner Steuererklärung hier trotzdem das Finanzamt an deinem Hauptwohnsitz.

Du bist dir unsicher? Über den folgenden Link kannst du direkt beim Bundeszentralamt für Steuern dein zuständiges Finanzamt raussuchen.

Hier gehts zur Finanzamtsuche

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Online-Steuererklärung: Schnell und einfach die Steuer online machen

Als Student hat man weder die Zeit noch die Lust die Steuer-Formulare handschriftlich auszufüllen. Glücklicherweise kannst du deine Steuererklärung über eine der vielen Steuersoftware-Lösungen ganz einfach und schnell von zu Hause aus machen. Das Ergebnis kannst du dann auf elektronischem Wege an dein zuständiges Finanzamt übertragen.

Für die Online-Steuererklärung, auch elektronische Steuererklärung (Elster) genannt, ist nur eine Anmeldung für das Elster-Portal nötig.

Die Vorteile der Online-Steuererklärung:

  • spezielle Steuer-Software für Studenten erhältlich
  • schnelle und bequeme Eingabe deiner Daten
  • Daten aus dem Vorjahr werden übernommen
  • Summe der Rückerstattung / Nachzahlung wird sofort angezeigt
  • Hilfestellung zu verschiedenen Steuerthemen
  • Tipps und Hinweise werden automatisch angezeigt
  • Software gibt Hinweise auf gesetzliche Änderungen
  • Unterstützung für sehbehinderte Nutzer

Mehr Infos über Elster findest zu unter folgendem Link.

Hier gibts noch mehr Infos zu Elster

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Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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