ENDLICH 18: WAS SICH MIT DER VOLLJÄHRIGKEIT ÄNDERT

Auf diesen einen besonderen Tag und das neue Lebensjahr wird lange hin gefiebert: Der 18. Geburtstag. Nicht nur, dass aus einem Kind ein Erwachsener wird das neue Lebensjahr bringt auch viele weitere Veränderungen mit sich. Neben der offiziellen Erlaubnis in Clubs oder Discos zu gehen zu dürfen, zu wählen und alleine Auto zu fahren, gibt es mit der Volljährigkeit auch einige andere Themen zu bedenken.

INHALT

Führerschein: Neues Lebensjahr, neuer Führerschein

Den Führerschein mit 17 zu machen, ist bei vielen jungen Menschen Standard. Ist die Volljährigkeit dann erreicht, muss der richtige Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt werden und dem Autofahren ohne Begleitung steht nichts mehr im Wege.

Wählen: Jetzt mitbestimmen für das zukünftige Leben

Volljährigkeit bedeutet: Wahlrecht. Mit dem 18ten Geburtstag wird dem Bürger das Recht eingeräumt, wählen gehen zu dürfen. Ob es die Bundestagswahl ist oder auch die Landratswahl: Jetzt darf endlich mit entschieden werden. Ein wahrer Segen, denn auch die meist trockenen politischen Themen sind wichtig für das zukünftige Leben.

Mit einer Vorsorgevollmacht für Notfälle gewappnet

Ist das eigene Kind volljährig, erlischt nicht nur die Vormundschaft, sondern auch die Schweigepflichtentbindung des Arztes. Doch auch ein junger Erwachsene braucht in seinem Leben einen Vertreter für ärztliche Notfälle. Dieses Problem kann mit einer Vorsorgevollmacht gelöst werden.

Organspenderausweis: Ja oder nein?

Woran nicht immer gedacht wird: Ist eine volljährige Person im Ausland unterwegs, gilt bei dem Thema Organspende im Ausland oft umgekehrtes Recht. Das bedeutet, dass eine volljährige, im Ausland verunglückte Person automatisch Organspender ist – es sei denn, es ist über einen Organspenderausweis im Geldbeutel anders definiert. Demnach sollte, wenn eine Organspende in Deutschland erwünscht oder im Ausland nicht erwünscht ist, ein Spenderausweis ausgefüllt und mit sich geführt werden.

Endlich 18, endlich selbst über das Geld verfügen

Auch wenn eine Bank nach dem 18. Geburtstag und mit der Volljährigkeit nicht unbedingt die beliebteste Anlaufstelle ist, ist der Bereich der eigenen Bankgeschäfte sehr entscheidend und sollte neu organisiert werden.

Was du mit dem 18. Geburtstag bei deiner Bank regeln solltest:

UNTERLAGEN ERNEUERN

Da du nach deinem 18. Geburtstag deine Bankgeschäfte alleine erledigen darfst, müssen alle Unterlagen, wie beispielsweise ein Kundenstammvertrag, erneuert werden. Die Bank braucht eine Unterschriftprobe von dir und muss diverse Bankverträge, die deine Eltern unterschrieben hatten, mit deiner Unterschrift neu aufsetzen.

BANKVOLLMACHTEN ERTEILEN

Mit der Volljährigkeit endet auch bei der Bank die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Das bedeutet, dass Mama und Papa ab dem 18. Geburtstag keine Auskünfte mehr über die Bankangelegenheiten des Kindes erhalten. Auch Bargeldabhebungen sind nicht mehr rechtens. Sollen die Eltern das Kind auch nach der Volljährigkeit in Bankgeschäften unterstützen, bedarf es einer Bankvollmacht.

KREDITVERTRÄGE SCHLIEßEN

Ist die Volljährigkeit erst erreicht, darfst du ein Kreditgeschäft mit der Bank eingehen. Es können jetzt Kreditverträge geschlossen werden, wie beispielsweise für einen Ratenkredit oder Dispokredit.

Du brauchst Hilfe? Gerne beraten wir dich persönlich und unterstützen dich auf dem Weg in die Volljährigkeit.

Jetzt beraten lassen

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Ein Thema für Erwachsene: Versicherungen checken

PRIVATHAFTPFLICHT ÜBER DIE ELTERN

Ein Kind, das sich noch in der Erstausbildung befindet und noch Zuhause wohnt, ist automatisch in der Haftpflicht der Eltern mitversichert. Es bedarf erst einer Handlung, wenn ein Umzug oder das Ausbildungsende ansteht.

Erfahre hier mehr über die Private Haftpflichtversicherung.

UNFALLVERSICHERUNG

Mit der Volljährigkeit gilt auch automatisch der Erwachsenentarif. Die Versicherung stellt den Tarif automatisch mit dem 18. Geburtstag um. Entweder kostet der Tarif nun mehr oder die Versicherungssummen fallen. Dies sollte im Vorfeld geprüft werden, um ggf. Anpassungen vorzunehmen.

 

Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

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