BAföG: Alles zu Beantragung, Höchstsatz & Rückzahlung

BAföG, also das Bundesausbildungsförderungsgesetz, soll allen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation ermöglichen, eine ihren Fähigkeiten sowie Interessen entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Denn jede Ausbildung, ob an Hochschulen oder weiterführenden Bildungsstätten, bringt eine finanzielle Belastung mit sich.

INHALT

Wer kann BAföG beantragen & was wird gefördert?

In der Regel erhalten deutsche Studierende und Praktikanten/-innen sowie unter gewissen Voraussetzungen auch Schüler/-innen und ausländische Auszubildende eine Ausbildungsförderung durch BAföG. Ob ein Studium oder eine schulische Weiterbildung gefördert wird, ist von verschiedenen Aspekten abhängig. Grundsätzlich muss der Antragssteller bei Antragsstellung und Ausbildung aber noch unter 30 Jahre alt sein. Hierfür gibt es allerdings auch Ausnahmen, dazu mehr unter dem Reiter elternunabhängiges BAföG.

Neben Studium & Berufsschule werden auch weiterführende Schulen gefördert

BAföG gilt nicht nur für ein Studium an Hochschulen, auch der Besuch einer weiterführenden Bildungsstätte wird gefördert.

Folgende Ausbildungen werden gefördert:

  1. Allgemeinbildende weiterführende Schulen ab der Klasse 10, beispielsweise Haupt-, Real- und Gesamtschulen. [§ 2 Abs.1 Nr. 1 BAföG]
  2. Berufsschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, beispielsweise ein Berufsvorbereitungsjahr. [§ 2 Abs.1 Nr. 1 BAföG]
  3. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die keine Berufsausbildung voraussetzen, sofern über einen zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wurde. [§ 2 Abs.1 Nr. 2 BAföG]
  4. Fach- und Fachoberschulklassen, die eine Berufsausbildung voraussetzen. [§ 2 Abs.1 Nr. 3 BAföG]
  5. Abendhauptschulen, Berufsschulen, Abendgymnasien, Kollegs- und Abendrealschulen [§ 2 Abs.1 Nr. 4 BAföG]
  6. Höhere Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs.1 Nr. 5 BAföG]
  7. Hochschulen [§ 2 Abs.1 Nr. 6 BAföG]

 

Wichtig:

Für Beantragungen der Ausbildungsunterstützung für die Punkte 1-3: Eine Förderung wird nur gewährt, wenn der Schüler oder die Schülerin nicht bei den Eltern wohnhaft ist. Auch hierfür gibt es klar definierte Voraussetzungen, wann die außerelterliche Wohnungssituation anerkannt wird.

1. Die Entfernung zur Ausbildungsstätte ist unzumutbar

2. Der Beantragende ist verheiratet / lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder

3. der Schüler / die Schülerin wohnt mit einem Kind zusammen in einer eigenen Wohnung.

Möchten Schüler einen Teil der Ausbildung im Ausland absolvieren, bedarf es einem gesonderten Antrag beim Auslandsförderungsamt.

Studenten aufgepasst: Die BAföG-Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit

Wird die Regelstudienzeit überschritten, gibt es keine weitere BAföG-Zahlung für Studenten. Diese Regelzeit ist in einer Studienverordnung festgelegt. Solange der Studierende / Auszubildende die Regelzeit nicht überschreitet, bleibt der Anspruch bestehen.

Wer kann das elternunabhängige BAföG beantragen?

Das elternunabhängige BAföG kannst du beantragen, wenn du über 30 Jahre alt bist. Allerdings ist dies ein Ausnahmefall und wird nur gewährt, wenn schwere persönliche oder familiäre Gründe bestehen. Dazu zählen Krankheit oder Behinderung, Schwangerschaft, Betreuung eines behinderten oder hilfsbedürftigen Kindes, Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren.

Erfüllst du die Voraussetzung für diesen Sonderfall, wird dir eine Ausbildungsförderung in Form von BAföG, unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern, gewährt.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Um den sogenannten Höchstsatz zu berechnen, bedarf es der Offenlegung einiger Faktoren. So spielt zum Beispiel das Einkommen deiner Eltern oder auch dein privates Vermögen eine entscheidende Rolle. Die Höhe ist außerdem abhängig von deiner Wohnsituation und ob du selbst kranken- und pflegeversichert bist. Bist du nicht mehr über Deine Eltern versichert, ergibt sich ein Zuschuss von 122 €. Wohnst du alleine, kann auch hier noch ein Zuschuss erfolgen.

Der Höchstsatz seit dem Wintersemester 2022/2023 liegt bei 934 €.

Wie hoch dein BAföG ausfällt, kannst du mit einem  BAföG-Rechners abschätzen.

Wie beantrage ich BaföG online?

Du kannst deinen BAföG-Antrag auf verschiedene Wege stellen:

1. BAföG online beantragen: Dafür erstellst du ein Nutzerkonto auf der Plattform „BAföG Digital“ und wirst online durch den Antrag geleitet.

2. Post: Versende den Antrag einfach über die Post oder ein Fax. Hier findest du alle Antragsformulare im Überblick.

2. E-Mail: Du kannst eine E-Mail an das Studierendenwerk versenden mit einer handschriftlichen Datei oder einem elektronisch ausgefülltem Formblatt.

4. Weitere Antragsportale

Vorsicht: Frist einhalten! Möchtest du einen Antrag für ein kommendes Semester einreichen, ist es wichtig, den Antrag VOR Semesterbeginn einzureichen. Um lange Wartezeiten auf den BAföG-Betrag zu umgehen, ist es ratsam, dass du den Antrag bereits Monate im Voraus stellst.

Knapp dran? Bevor du die Frist verpasst, versende vorsorglich einen BAföG-Antrag und reiche die fehlenden Unterlagen gegebenenfalls nach.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

In den meisten Fällen gilt, dass du nur die Hälfte des zinsfreien Darlehensanteils zurückzahlen musst, da dir die andere Hälfte als Zuschuss des Staates gewährt wird. 

Die BAföG-Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Höchstförderungsauer, also meistens fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Der monatliche Rückzahlungsbetrag beläuft sich auf 130 Euro. Nach 20 Jahren werden die BAföG-Schulden erlassen, sofern sich um eine Tilgung bemüht wurde.

Es wird allerdings unterschieden, ob es sich um ein Schüler-/ Studenten-/ oder elternunabhängiges BAföG handelt. Beispielsweise wird ein Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewertet und muss somit nicht zurückgezahlt werden.

Die Berechnung der Schulden kann mittels eines BAföG-Rechners ermittelt werden.

Mit dem KFW-Studienkredit entspannt studieren

Solltest du zeitnah ein Studium beginnen wollen und bereits BAföG erhalten, hast du zusätzlich die Möglichkeit, dir weiteren finanziellen Spielraum durch einen KFW-Studienkredit zu verschaffen. Die Finanzierung ist dabei völlig unabhängig von deinem Einkommen oder dem deiner Eltern.

Informiere dich jetzt über den KFW-Studienkredit und starte entspannt in deine Karriere.

 

Die genannten Informationen haben wir nach bestem Wissen sorgfältig zusammengetragen. Eine Haftung jeglicher Art schließen wir dennoch aus.

ARTIKEL BEWERTEN

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3,00 | 2

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Erforderliche Felder sind markiert